1. Schritt: Geschäftsführung und Betriebsrat einbeziehen
Die Einführung von Mitarbeitergesprächen ist Sache der Geschäftsführung. Sie lassen sich nur dann erfolgreich in Ihrem Unternehmen etablieren, wenn der Prozess mitgetragen wird. Außerdem sollte deutlich werden, dass die Ergebnisse der Mitarbeitergespräche angenommen und in die Personalarbeit aufgenommen werden.
Den Betriebsrat bzw. die Mitarbeitendenvertretung frühzeitig in die Entwicklung und Durchführung von Mitarbeitergesprächen einzubeziehen, ist sinnvoll, um Transparenz zu gewährleisten und das Vertrauen der Mitarbeitenden zu stärken. Grundsätzlich ist ein Gespräch zwischen einer Führungskraft und einzelnen oder mehreren Mitarbeitenden zunächst einmal nicht mitbestimmungspflichtig.
Wenn das Gespräch jedoch zur Beurteilung der Leistung führen soll, es um das Verhalten im Betrieb oder persönliche Angelegenheiten geht, haben Beschäftigte das Recht, ein Mitglied des Betriebsrats zu einem Mitarbeitergespräch hinzuzuziehen. Dieser Wunsch muss jedoch von Mitarbeitenden konkret geäußert werden.
2. Schritt: Verantwortliche benennen
Es ist ratsam, für die Einführung von Mitarbeitergesprächen konkrete Personen zu bestimmen, die für die Einführung im Unternehmen verantwortlich und auch mit der notwendigen Entscheidungsgewalt ausgestattet sind. Diese Personen können gegebenenfalls durch eine externe Beratung unterstützt werden.
3. Schritt: Belegschaft informieren
Die Einführung von Mitarbeitergesprächen kann bei den Beschäftigten Ängste auslösen. Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden ausführlich über die Ziele der Gespräche, beispielsweise durch Informationsveranstaltungen im Vorfeld der Gespräche. Dies hilft, Vorbehalte und Bedenken auszuräumen. Frühzeitige Einbeziehung des Betriebsrats oder der Mitarbeitendenvertretung kann ebenfalls dazu beitragen, Ängste und Misstrauen abzubauen.
4. Schritt: Bewertungskriterien festlegen
Die Verbindung von Mitarbeitergespräch und Leistungsbeurteilung ist nicht unproblematisch. Vertrauen und gegenseitiger Austausch können beeinträchtigt werden, wenn gleichzeitig eine Beurteilung erfolgt. Überlegen Sie daher gut, ob eine Beurteilung durchgeführt werden soll. Einige Unternehmen trennen inzwischen die Beurteilung vom Mitarbeitergespräch.
Die Beurteilung von Mitarbeitenden ist keine leichte Aufgabe. Ziel ist immer eine möglichst objektive Beurteilung der erbrachten Leistung, unabhängig von persönlicher Sympathie oder Antipathie. Natürlich sind nicht alle Beurteilungskriterien für alle Mitarbeitenden gleichermaßen relevant. Daher empfiehlt sich immer eine individuelle Betrachtung der zu beurteilenden Mitarbeiterin bzw. des zu beurteilenden Mitarbeiters.